Steuerfalle Nebeneinkünfte

Der Fiskus unterscheidet zwischen drei Einkunftsquellen: 1. Reine land und forstwirtschaftliche Einnahmen 2. Originäre, also rein gewerbliche Einnahmen 3. Landwirtschaftsnahe gewerbliche Einkünfte. Lesen  Sie die Ausführungen von RA Ralf Stephany.

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