Steuerfalle Nebeneinkünfte
Der Fiskus unterscheidet zwischen drei Einkunftsquellen: 1. Reine land und forstwirtschaftliche Einnahmen 2. Originäre, also rein gewerbliche Einnahmen 3. Landwirtschaftsnahe gewerbliche Einkünfte. Lesen Sie die Ausführungen von RA Ralf Stephany.