Freiflächen-PV: Finanzverwaltung klärt die erbschaftsteuerliche Bewertung

Werden landwirtschaftliche Flächen an Betreiber von Freiflächen-PV-Anlagen verpachtet, war die steuerliche Seite hinsichtlich der Bewertung dieser Flächen bislang von einer großen Unsicherheit geprägt. Nun hat die Finanzverwaltung klargestellt: Diese Flächen werden für Zwecke der Erbschaftsteuer nicht dem landwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen zugeordnet. Was das für Grundstückseigentümer bedeutet, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany.

 

LZ 2024 Ausgabe 16
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