Grundsteuer: Neue Regelungen ab 2025
"Die Reform ist nicht zu einer Steuererhöhung von Seiten des Gesetzgebers genutzt worden. Ob die Gemeinden sich auch daran halten und ihre Hebesätze unverändert lassen, bleibt abzuwarten", so RA StB Ralf Stephany, PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Quelle: LZ Rheinland 2-2020