Grundsteuer-Gerichte können Gutachten zulassen

Mit zwei Beschlüssen vom Mai 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in bestimmten Fallkonstellationen den Nachweis eines niedrigeren Wertes bei der Grundsteuer durch ein Sachverständigengutachten zugelassen. Was diese Beschlüsse für Grundeigentümer bedeuten, darüber hat die LZ Rheinland mit Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany, Geschäftsführer der Parta Steuerberatungsgesellschaft, gesprochen.

 

LZ 2024 Ausgabe 34
Das könnte Sie auch interessieren