Jagdgenossenschaften

Waidmannsdank: Es gibt eine weitere Fristverlängerung für Jagdgenossenschaften. Eigentlich müssen Einnahmen aus der Jagdverpachtung seit 2017 umsatzversteuert werden – sofern die Jagdgenossenschaft die Kleinunternehmergrenze überschreitet. Wie unser Geschäftsführer Ralf Stephany, Rechtsanwalt und Steuerberater, erläutert, hat der Gesetzgeber die Übergangsfrist um zwei zusätzliche Jahre – bis Ende 2022 – verlängert. Sollten die Einkünfte 22.000 Euro jährlich übersteigen, wird ab 2023 Umsatzsteuer für den Fiskus fällig. Ob Sie davon betroffen sind, prüfen wir gerne – sprechen Sie uns einfach an!

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