Kalamität mit halbem Steuersatz
Bei Schäden infolge höherer Gewalt, etwa durch Insektenfraß wie derzeit in Teilen Nordrhein-Westfalens durch den Borkenkäfer, ist möglicherweise nur der halbe Steuersatz beim Verkauf anzusetzen. Steuerberaterin Nina Holtwick, PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH, Niederlassung Lindlar, gibt dazu Hinweise.
Quelle: LZ Rheinland 26-2019