Ankündigung zur Meldepflicht elektr. Kassensysteme

Wer elektronische Kassensysteme nutzt, muss diese ab dem 1. Juli 2025 der Finanzverwaltung melden, unabhängig davon, ob im Hofladen, auf dem Markt oder im Geschäft.
Eine rechtzeitige und korrekte Meldung ist wichtig, um Sanktionen zu vermeiden. Der Artikel von Steuerberaterin Silke Meurer aus der LZ 34 / 2025 erklärt, wie die Meldung über ELSTER erfolgt, welche Daten übermittelt werden müssen und was bei Änderungen oder Außerbetriebnahme zu tun ist.

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