Steuerfalle Maschinenverkauf
19 % Regelsteuersatz für Pauschalierer ab Juli 2026
Dieser Beitrag basiert auf Artikeln unseres Geschäftsführers und Steuerberaters Ralf Stephany, die in den Ausgaben 2/2026 und 3/2026 der Fachzeitschrift „top agrar“ veröffentlicht wurden
Zusammenfassung
Neue Regelung: Ab dem 1.7.2026 wird beim Gebrauchtmaschinenverkauf durch pauschalierende Landwirte der Regelsteuersatz von 19 % fällig
. Die Pflicht: Die dabei vereinnahmte Umsatzsteuer muss zwingend an das Finanzamt abgeführt werden
. Unsere Empfehlung: Verkaufen Sie gebrauchte Maschinen möglichst bis zum 1.7.2026, um noch vom Vorteil der Pauschalierung zu profitieren
. Bis zum 30.06.2026 dürfen Sie den Pauschalsteuersatz berechnen, wenn die Maschine zu 95 % im pauschalierenden Betrieb lief .
Warum ändert sich die Umsatzsteuer beim Maschinenverkauf?
Hintergrund für diese weitreichende Änderung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Az.: V R 3/21)
Die Finanzverwaltung setzt dieses Urteil nun um und hat bestimmt, dass Verkäufe grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz von 19 % abzurechnen sind
Was gilt bei der Inzahlunggabe einer Altmaschine?
Viele Landwirte fragen sich: Wie verhält sich das umsatzsteuerlich, wenn ich als Pauschalierer einen neuen Schlepper kaufe und meinen alten zeitgleich in Zahlung gebe?
Die klare Antwort: Die Art und Weise der Verrechnung des Kaufpreises ändert nichts an der Umsatzsteuerpflicht
Das Umsatzsteuer-Dilemma für Pauschalierer
Das Ärgerliche an der neuen Gesetzeslage ist das entstehende Dilemma: Als pauschalierender Landwirt müssen Sie beim Verkauf der Maschine die Umsatzsteuer abführen
Die Lösung: Wenn Sie dieses finanzielle Ungleichgewicht vermeiden wollen, können Sie freiwillig die Umsatzsteuerpauschalierung abwählen
Sprechen Sie die Details zu einem möglichen Wechsel der Besteuerungsart am besten direkt mit Ihrem Steuerberater bei der PARTA ab, um die für Ihren Betrieb wirtschaftlichste Lösung zu finden