Neue Grundsteuerbewertung
Aktuelles BFH-Urteile
Der Bundesfinanzhof hat in drei Verfahren entschieden, dass die Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht gegen die Verfassung und den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Hintergrund der zugrunde liegenden Klagen ist die Abschaffung der alten Einheitswerte aus dem Jahr 1964 sowie die gesetzliche Festlegung neuer Bewertungsmaßstäbe. Das Urteil bezieht sich dabei konkret auf das Bundesmodell, welches in elf Bundesländern wie auch in NRW zur Anwendung kommt.
Praktikabilität im Massenverfahren
Bei der Ausgestaltung der Neuregelung haben die Finanzrichter dem Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt. Da es sich um ein Masseverfahren mit rund 36 Millionen Einheiten handelt, durfte aus Gründen der Praktikabilität sehr stark mit Typisierungen und Pauschalierungen gearbeitet werden. Allerdings hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, dass Steuerpflichtige sich durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens gegen vermeintlich überhöhte Feststellungen wehren können. Dies ist zulässig, wenn der pauschal ermittelte Wert um 40 Prozent höher ausfällt als der durch den Gutachter nachgewiesene niedrigere Wert.
Bodenrichtwerte und Mieten als geeignete Kriterien
In den Klageverfahren ging es inhaltlich unter anderem um die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs stellen diese typisierten Bodenrichtwerte ein geeignetes Kriterium dar, um den durchschnittlichen Lagewert für den Grund und Boden in einer entsprechenden Zone korrekt zu erfassen. Ebenso führen die vom Gesetzgeber pauschal ermittelten Nettokaltmieten zu keiner verfassungswidrigen Ungleichbehandlung.
Ausblick auf die Verfassungsbeschwerde
Bisher haben knapp zehn Prozent der Steuerpflichtigen gegen ihre Grundsteuerwertfeststellungen Einspruch eingelegt. Das rechtliche Verfahren ist zudem noch nicht endgültig abgeschlossen, da die unterlegenen Kläger nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wollen. Bis zur Erledigung dieser anstehenden Beschwerde werden die einzelnen Einsprüche gegen die entsprechenden Bescheide voraussichtlich weiterhin bestehen bleiben.
Detailliertere Informationen zu diesem Thema von Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany aus der Ausgabe 04/2026 der Fachzeitschrift OBST & GEMÜSE profi finden Sie in dem Originalartikel, den wir für Sie hier verlinkt haben.