Land für erneuerbare Energien verpachten

Der rechtliche und steuerliche Wegweiser

Der RLV bot ein Online-Seminar zu rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um den Themenkomplex Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie an. Unser Geschäftsführer der PARTA Steuerberatung Ralf Stephany stand dabei gemeinsam mit dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des RLV Rainer Friemel Rede und Antwort. Im Rahmen der Veranstaltung wurden wichtige Aspekte angesprochen, die Interessenten beim Bau von Anlagen für erneuerbare Energien unbedingt wissen müssen.

Wichtige rechtliche Aspekte für Eigentümer

Im Rahmen von Gestattungsverträgen stellen Grundeigentümer ihre Flächen einem Anlagenbetreiber zur Verfügung. Laut Rainer Friemel sollte dabei ein besonderer Fokus auf der vertraglichen Absicherung liegen. Es empfiehlt sich dringend, den Zustand der Fläche vor jeglichen Bauarbeiten durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Dies erleichtert es später wesentlich, Schadensersatz wegen baubedingt entstandener Flurschäden sowie Aufwuchsschäden einzufordern. Weiterhin muss eine umfassende Regelung über die Haftung des Anlagenbetreibers für sämtliche Schäden vereinbart werden, die beim Bau, Betrieb oder Rückbau der jeweiligen Anlage entstehen.

Vergütung und Zusatzvereinbarungen

Bei der Vergütung ist eine Kombination aus einem festen jährlichen Mindestentgelt und einer prozentualen Erlösbeteiligung an der jeweiligen Anlage empfehlenswert. Um eine Entwertung aufgrund der Inflation zu vermeiden, muss das Mindestentgelt regelmäßig angepasst werden. Hierfür bietet sich eine Anpassung nach Maßgabe des Verbraucherpreisindexes an, der vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird. Die generelle Höhe der Vergütung hängt unter anderem von der Lage und der Größe der Anlage ab. Besondere Vorsicht ist bei Angeboten für Batteriespeicherstandorte geboten, da hier deutlich höhere Entgelte als für Freiflächen-Photovoltaikanlagen angeboten werden. Sieht ein Vertrag beide Möglichkeiten vor, empfiehlt sich eine Differenzierung bei den vereinbarten Vergütungen.

Steuerliche Stolpersteine rechtzeitig erkennen

Unser Experte  StB Ralf Stephany erläuterte, wie man steuerliche Stolpersteine vermeiden kann. Relevant sind bei solchen Verträgen die Bereiche Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer sowie die Grundsteuer. Die größten Stolpersteine liegen hierbei im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. Problematisch ist insbesondere, dass bei einer Windkraftnutzung oder Freiflächen-Photovoltaiknutzung die Flächen nicht mehr dem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem sogenannten Grundvermögen zugeordnet werden. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Agro-Photovoltaik. Diese steuerliche Umwidmung führt im Erbfall oder bei einer Flächenübertragung zu Lebzeiten zu einer erheblichen Belastung bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. Lösen kann man dieses Problem zum Beispiel dadurch, dass der Grundeigentümer sich an der Betreibergesellschaft beteiligt. 

Umfassende Beratung vor Vertragsabschluss

Das Fazit der beiden Referenten lautet, sich im Vorfeld umfassend zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten beraten zu lassen. Rechtliche Beratung bieten die RLV-Kreisbauernschaften ihren Mitgliedern an. Steuerliche Beratung können Mandanten der PARTA in den jeweiligen Niederlassungen in Anspruch nehmen.

Weitere Details und vertiefende Informationen zu den Inhalten des Seminars können Sie dem unten auf dieser Seite verlinkten Artikel aus der LZ Ausgabe 14/2026 entnehmen.

Artikel OBST & GEMÜSE Profi
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