Zum Kalenderjahreswechsel 2021/22 halten sich die Änderungen im Steuerrecht
in Grenzen. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass nach der Bundestagswahl
im September 2021 die neue Bundesregierung beschlossen hat, auf eine Steuerreform
oder gravierende Belastungen der Steuerpflichtigen zu verzichten.
Lesen Sie den Artikel der LZ 2022 Ausgabe1.