Bewirtschaftungs- statt Pachtvertrag
Eine gute Alternative zum Pachtvertrag kann der Bewirtschaftungsvertrag sein. Was müssen Landwirte beachten, um den Vertrag rechtssicher zu gestalten und typische Stolperfallen zu umgehen? Lesen Sie hier den Artikel aus der topagrar 8/2025 von Rechtsanwältin Uta Rosemann und RA StB Ralf Stephany.