Energieerzeugung und Landwirtschaft

In den letzten Jahren habe viele Landwirtschaftsbetriebe auf Ihren Dachflächen PV-Anlagen installiert. Wenn der so erzeugte Strom nicht überwiegend im eigenen Betrieb verbraucht wird, handelt es sich steuertechnisch um einen eigenen Gewerbebetrieb „Stromerzeugung“. Hier haben sich einige Änderungen in der jüngsten Vergangenheit ergeben. Lesen Sie hier den Artikel aus „Das Magazin der INITIATIVE WIRTSCHAFT“ aus April 2025, in dem auch auf Aspekte der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen zur Errichtung einer PV-Anlage, Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer eingegangen wird.

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