Vorsicht bei Hausmännern und Hausfrauen
Recht & Steuer
Jährlich steigender Mindestlohn führt in den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben zu einem kaum noch aufzufangenden Kostendruck.
Um einigermaßen wettbewerbsfähig zu bleiben, versuchen sie, die Lohnnebenkosten gering zu halten. Ein Eckpfeiler hierfür ist es, Saisonarbeitskräfte als sogenannte kurzfristig Beschäftigte einzusetzen. Denn bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Prüfungsmaßstab für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ist neben der Dauer auch, ob die Beschäftigung für den Arbeitnehmenden nicht als berufsmäßig anzusehen ist.
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