Inventurbögen

Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres erhalten Sie jährlich Inventurbögen mit der Bitte um sorgfältiges Ausfüllen.

Für Weidewirtschaftsbetriebe endet das WJ am 30. April eines jeden Jahres, für alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe endet das WJ am 30. Juni, nur für Gartenbaubetriebe endet dies gegebenenfalls am 31. Dezember.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Sie verpflichtet, immer eine sorgfältige Inventur zum Ende des WJ durchzuführen. Wenn Sie keine Inventurbögen ausfüllen oder gar keine Inventur machen, steht es der Finanzverwaltung frei, die Buchhaltung zu verwerfen und Ihre Einnahmen zu schätzen. Prüfer der Finanzverwaltung haben auch Zugriff auf die HI-Tier-Datenbank und die dort gemeldeten Tiere, sowie auf die zentrale InVeKoS-Datenbank, wo Ihre GAP-Zahlungsansprüche verzeichnet sind.

Füllen Sie die Inventurbögen sorgfältig aus, so können Sie relativ leicht eine Hinzuschätzung vermeiden.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung