Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer verstoßen nicht gegen die Verfassung. Unser Geschäftsführer Ralf Stephany erläutert, warum die Richter Pauschalierungen und Typisierungen bei diesem Masseverfahren mit 36 Millionen Einheiten zuließen. Doch Verfassungsbeschwerden der unterlegenen Kläger sind bereits angekündigt. Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe und mögliche Folgen für Grundstückseigentümer.