Jagdgenossenschaften: Fristverlängerung bis Ende 2026
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird auch die Optionsfrist für die Übergangsregelung zur Anwendung der Umsatzsteuer für Körperschaften des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Hier können Sie den Artikel aus der LZ Ausgabe 48 / 2024 von Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany zum Thema lesen.