Kalamität mit halbem Steuersatz

Bei Schäden infolge höherer Gewalt, etwa durch Insektenfraß wie derzeit in Teilen Nordrhein-Westfalens durch den Borkenkäfer, ist möglicherweise nur der halbe Steuersatz beim Verkauf anzusetzen. Steuerberaterin Nina Holtwick, PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH, Niederlassung Lindlar, gibt dazu Hinweise.

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Quelle: LZ Rheinland 26-2019