Grundsteuer-Reform verfassungsgemäß
Unser Geschäftsführer Ralf Stephany analysiert in der LZ 51/52 / 2025 die wegweisenden Urteile des Bundesfinanzhofs zur neuen Grundsteuer ab 2025. Der BFH bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells und räumte dem Gesetzgeber bei diesem Masseverfahren mit 36 Millionen Einheiten einen weiten Ermessensspielraum für Pauschalierungen ein. Knapp 10 % der Steuerpflichtigen haben Einspruch gegen ihre Feststellungsbescheide eingelegt – nun werden Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe erwartet. Lesen Sie den vollständigen Artikel, um zu erfahren, welche Auswirkungen dies auf Ihre Grundsteuerfestsetzung haben kann und wie es weitergeht.