Frist um drei Monate verlängert

Ende letzter Woche wurde bekannt, dass die Abgabefrist für die Grundsteuer- erklärung um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert wird. Über den Hin- tergrund der Fristverlängerung und praktische Probleme bei der Abgabe der Grund- steuererklärung sprach die LZ mit Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany, Geschäftsführer der Parta Steuerberatungsgesellschaft mbH in Bonn.

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