In den letzten Jahren habe viele Landwirtschaftsbetriebe auf Ihren Dachflächen PV-Anlagen installiert.
Wenn der so erzeugte Strom nicht überwiegend im eigenen Betrieb verbraucht wird, handelt es sich steuertechnisch um einen eigenen Gewerbebetrieb „Stromerzeugung“.
Hier haben sich einige Änderungen in der jüngsten Vergangenheit ergeben.