Grundsteuerreform: Viel Aufwand, wenig Hilfe vom Staat.

Beginnend ab Mitte April 2022 erhalten alle Land und Forstwirte und Eigentümer
von Flächen und Gebäuden vom Finanzamt die Aufforderung, vom 1.Juli bis zum
31. Oktober 2022 auf elektronischem Wege eine Feststellungserklärung über 
Ihren Grundbesitz und dessen Zusammensetzung abzugeben.

Die LZ Rheinland hat mit Ralf Stephany, Steuerberater und Rechtsanwalt, über 
das Verfahren gesprochen.

 

LZ Ausgabe 14 2022