Jagdgenossenschaften: Optionsfrist verlängert
Überraschend hat der Bundestag die Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften um 2 Jahre bis Ende 2024 in seiner Sitzung am 2. Dezember 2022 verlängert. Die Zustimmung des Bundesrates am 16. Dezember 2022 gilt als sicher. Hintergrund ist, dass Jagdgenossenschaften seit 2017 umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind, aufgrund von verlängerten Optionsfristen diese Regelung jedoch erst ab 2023 anwenden müssen. Diese Frist hat der Gesetzgeber nun um 2 Jahre verlängert. Jagdgenossenschaften mit Einnahmen von weniger als 22.000 € sind von dieser Regelung nicht betroffen, alle anderen Jagdgenossenschaften haben nun eine etwas längere Schonfrist.
Autor: RVEJ / RA StB Ralf Stephany"