Umsatzsteuerpauschalierung: Keine Anwendung ab 600.000 Euro Umsatz

Ralf Stephany, Geschäftsführer PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Bonn, stellt die Fakten und die Auswirkungen für Winzer zusammen.

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Quelle: DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN • 26.6.2021