Umsatzsteuerpauschalierung: Keine Anwendung ab 600.000 Euro Umsatz
Ralf Stephany, Geschäftsführer PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Bonn, stellt die Fakten und die Auswirkungen für Winzer zusammen.
Quelle: DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN • 26.6.2021