Unentgeltliche Wärmeabgabe aus einer Biogasanlage

Biogasanlagenbetreiber, die Wärme privat nutzen oder unentgeltlich abgeben, sollten Einspruch gegen alle offenen Bescheide einlegen, rät Syndikusrechtsanwältin Luise Türk, PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH.

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Quelle: LZ Rheinland, 27-2020