Und was tut sich bei den Steuern?

Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany, Geschäftsführer der PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH in Bonn, stellte im Rahmen der Sitzung des RLV-Arbeitgeberbeirats die aktuellen steuerpolitischen Entscheidungen der Regierungskoalition mit Auswirkung auf die Land- und Forstwirtschaft vor. Dabei ging er insbesondere auf die weitere Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung ab 2023 ein. Bereits zum 01.01.2022 hatte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe eingeschränkt, deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 600.000 € betragen hat. Zudem hat der Gesetzgeber ab dem 01.01.2022 den bisherigen Pauschalierungssatz von 10,7 % auf 9,5 % reduziert. Die Reduzierung ergab sich aus der Ermittlung der sektoralen Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte. Dem lagen die Zahlen der Wirtschaftsjahre 2017 bis 2019 zugrunde. "Diese Grenze muss der Gesetzgeber nunmehr jährlich kontrollieren", betonte Stephany. "Aufgrund dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass eine weitere Absenkung der Umsatzsteuerpauschalierung auf 9,0 % erfolgen muss." Diese Absenkung hat der Gesetzgeber bereits beschlossen, so dass ab dem 01.01.2023 ein Pauschalierungssatz von nur noch 9,0 % greift. Stephany führte anhand der Zahlen aus, dass mit einer weiteren Absenkung des Pauschalierungssatzes in 2024 und 2025 zu rechnen sei. Weiterhin stellte Stephany die steuerlichen Entlastungspakete des Gesetzgebers vor. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die Verlängerung der Anwendung der degressiven Abschreibung für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern bis Ende 2022 sowie die Anhebung der Abschreibung für Wohngebäude auf einheitlich 3 % interessant.