Wegfall der Pauschalierung

Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 € dürfen die Umsatzsteuerpauschalierung ab 2022 nicht mehr anwenden. RA StB Ralf Stephany erklärt, was betroffene Betriebe dann berücksichtigen müssen.

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Quelle: LZ Rheinland 52-2020