Wegfall der Pauschalierung
Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 € dürfen die Umsatzsteuerpauschalierung ab 2022 nicht mehr anwenden. RA StB Ralf Stephany erklärt, was betroffene Betriebe dann berücksichtigen müssen.
Quelle: LZ Rheinland 52-2020