Erklärung zum Grundbesitz

Beginnend ab Mitte April 2022 erhalten alle Land- und Forstwirte und Eigentümer
von Flächen und Gebäudenvom Finanzamt die Aufforderung, vom 1. Juli bis zum
31. Oktober 2022 auf elek­tronischem Wege eine Feststellungserklärung
über ihren Grundbesitz und dessen Zusammenset­zung abzugeben. 

Lesen Sie hierzu mehr in der Ausgabe 5 / 2022 des Magazins Gartenbau-Profi.

 

Gartenbau-Profi Ausgabe 5 2022