Recht & Steuer Vorsicht bei Hausmännern und Hausfrauen

 

Lesen Sie die Ausgabe 24 der LZ 2024 - Jährlich steigender Mindestlohn führt in
den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben zu einem kaum
noch aufzufangenden Kostendruck. 

Um einigermaßen wettbewerbsfähig zu
bleiben, versuchen sie, die Lohnnebenkosten
gering zu halten. Ein Eckpfeiler
hierfür ist es, Saisonarbeitskräfte als
sogenannte kurzfristig Beschäftigte
einzusetzen. Denn bei einer kurzfristigen
Beschäftigung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge
an. Prüfungsmaßstab
für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis
ist neben der Dauer
auch, ob die Beschäftigung für den Arbeitnehmenden
nicht als berufsmäßig
anzusehen ist.

 

LZ 2024 Ausgabe 24